Mildes Urteil für 31-jährigen wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung
Nach Aktenlage schien der Fall eines 31-jährigen eindeutig, der sich gestern gemeinsam mit einem 28-jährigen vor dem Amtsgericht verantworten musste:
Doch der einschlägig wegen Körperverletzungsdelikten Vorbestrafte dem Rechtsanwalt und sein Bewährungshelfer wie Bürger zur Seite standen, konnte das Gericht durch Ehrlichkeit von einem grundlegenden Wandel in seiner Lebensführung überzeugen.
Am 30. Mai 2010 hatte er sich von seinem 28-jährigen Freund im alkoholisiertem Zustand anstiften lassen, zwei Kinder aus der Wohnung eines Bekannten zu holen, wei, man dort Koks konsumiert. Der 31-jährige trat morgens zwischen 6.30Uhr und 7Uhr die Haustür der Mietwohnung in der Klosterstraße ein, schlug dem überraschten Mieter mehrfach mit der Faust ins Gesicht. Sein Freund schlug auf einen zweiten Mann in der Wohnung ein. Die Polizei beendete die Aktion mit der Festnahme der beiden selbsternannten Retter. Beide Täter hatten 1,1Promille. Drogen entdeckte die Polizei nicht in der Wohnung, dafür jedoch beim 28-jährigen einen Beutel Marihuana.
Was das Gericht überzeugte, den 31-jährigen wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung zur moderaten Strafe von sieben Monaten Hast, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurden, zu verurteilen, war der Gesamteindruck von Einsicht, Selbsterkenntnis und Reue, den der Angeklagte hinterließ. Er hatte sich mit seinem Opfer versöhnt und angeboten, die Kosten für die Türreparatur zu übernehmen. " Ich habe seit 2003 ein Alkoholproblem, das habe ich erst 2010 erkannt", bekannte er bereits im dritten Satz seiner Aussage. er hat sich nach der Entgiftung und Therapie im Herbst vergangenen Jahres Ziele gesteckt.
"Ich will etwas aus meinem Leben machen" Trocken bleiben, einen Schulabschluß nachholen und einen Führerschein machen, seine beiden Kinder zu sich zurück holen, eine Familie aufbauen. " Starke Worte. Das höre ich selten", stellte die Richterin fest. Der Staatsanwalt erkannte eine günstige Sozialprognose.
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